Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Verlag veröffentlicht Anzeigen in Informations-
broschüren, auf Informationstafeln und Falt- plänen.
Der Anzeigenvertrag wird mit der Unterschrift des Kunden rechtswirksam. Der Anzeigenabdruck erfolgt einfarbig (auf Wunsch auch mehrfarbig gegen entsprechende Mehrberechnung) entsprechend der Textvorlage. Die ansonsten zum Druck benötigten reprofähigen Unterlagen müssen spätestens 12 Tage nach Vertragsabschluss beim Verlag vorliegen. Danach wird unter Anlehnung an die Textvorlage gedruckt. Textänderungen sind nach Herstellung einer Auflage erst für die nächste Auflage möglich, sofern sie binnen 8 Tagen nach Vorlage des Belegexemplares der vorangegangenen Auflage schriftlich gewünscht werden. Jeder Kunde erhält mit der Rechnung einen Korrekturabzug, welcher vom Kunden zu prüfen ist. Bei Änderungen im Korrekturabzug ist eine Mitteilung, innerhalb von 7 Tagen, an den Verlag zu richten. Danach sind keine Änderungen mehr möglich. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungslegung. Mit Auslieferung der Werbeanzeigen erstellt der Verlag für Stadt- und Kreisinformationen eine Verteilerliste, die der Kunde zur eigenen Kontrolle anfordern kann. Inserenten in und auf den Produkten fungieren gleichzeitig als Verteilerstelle. Diese Veröffentlichung erfolgt innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages unter Berücksichtigung der örtlichen und sachlichen Möglichkeiten und Verhältnisse der Auslieferungsstellen an geeigneten Orten, bei öffentlichen Ämtern, Behörden sowie Gewerbetreibenden im vereinbartem Verbreitungsgebiet. Die Informationstafeln/ -faltpläne/ -broschüren kommen innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes von einem Jahr in zwei Ausgaben zur Auslieferung. Der Anzeigenpreis ist pro Ausgabe fällig. Mündliche Zusagen des Handelsvertreters des Verlages im Hinblick auf Konkurrenzausschluß sowie Plazierungszusagen oder Änderungen des Vertrages müssen vom Verlag schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der jeweilige Rechnungsbetrag mit Abbuchungsauftrag für Lastschriften eingezogen wird. Die Bankverbindung kann, falls nicht zur Hand, zu einem späteren Zeitpunkt fernmündlich mitgeteilt werden. |
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Der Verlag tritt nicht in Vorlage! Mitarbeiter des Verlages sind nicht befugt, Zahlungen vom Kunden entgegen zu nehmen. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur direkt an den Verlag erfolgen. Die Versand- und Auslieferungskosten betragen in der Regel vierzehn Euro je nach Stadt- und Landkreis. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um eine weiteres Jahr wenn nicht 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann während der Vertragslaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Kunde kann der Verlag für Stadt- und Kreisinformationen einen pauschalen Schadenersatz in Höhe 30 % des Nettobetrages des vereinbarten Gesamtauflagenpreises von dem Kunden verlangen. Dieser Anspruch verringert sich nur, wenn vom Kunden der Nachweis erbracht wird, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger eingetreten ist. Der Verlag behält sich vor, unwirtschaftliche Ausgaben zu wirtschaftlichen Einheiten zusammenzufassen. Die Mindestauflage beträgt bei der Broschüre zweitausendfünfhundert Stück, bei der Informationstafel zweihundert Stück und bei dem Faltplan fünftausend Stück. Der Verlag haftet für Satz- oder Druckfehler nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Erfüllungsort ist Zwickau. Ist der Kunde Vollkaufmann, gilt Zwickau als Gerichtsstand vereinbart. Der Kunde bestätigt, eine Kopie des Anzeigenvertrages erhalten zu haben.
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